Ein Aufgabegewinn ist zu versteuern, wenn er im Rahmen einer betrieblichen Tätigkeit erzielt wird. Dabei unterliegt der Gewinn aus dem Verkauf von betrieblichem Vermögen grundsätzlich der Einkommenssteuer. Zu beachten ist dabei, dass die steuerliche Behandlung von Aufgabegewinnen komplex sein kann und von verschiedenen Faktoren abhängt, wie z.B. der Art des Geschäfts oder der Dauer der Betriebsführung. Es gibt jedoch auch Freibeträge und Steuervorteile für bestimmte Arten von Aufgabegewinnen, die in einigen Fällen eine vollständige oder teilweise Steuerfreiheit ermöglichen können. Es ist wichtig, sich mit den steuerrechtlichen Bestimmungen auseinanderzusetzen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Steuervorteile optimal zu nutzen. Insgesamt gilt also, dass ein Aufgabegewinn in den meisten Fällen steuerpflichtig ist, aber es gibt auch Ausnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten im Steuerrecht, um die Steuerlast zu minimieren.