
Ihr Unternehmen droht rote Zahlen zu schreiben?
Oder es befindet sich schon in einer existenzbedrohenen Krise?
Das kann schnell passieren und ist noch lange kein Grund aufzugeben. Wichtig ist es in Krisenzeiten einen kühlen Kopf zu bewahren. Unsere Restrukturierungsberater können Ihnen dabei helfen.
Vereinbaren Sie jetzt ein kostenfreies und unverbindliches Strategiegespräch mit einem unserer Restrukturierungsberater!
In diesem Gespräch analysieren wir gemeinsam Ihre Situation und zeigen Möglichkeiten auf, wie Sie schnell wieder in die schwarzen Zahlen kommen.
Für Unternehmen, die durch Corona Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, gibt es von der BAFA Zuschüsse auf die Beratungskosten!
Vereinbaren Sie jetzt ein kostenfreies Strategiegespräch mit einem unserer BAFA akkreditieren Restrukturierungsberatern!
Beantworten Sie jetzt einfach folgende Fragen und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
Ihre Anfrage wird vertraulich und diskret behandelt!
Kostenlose Merkblätter von unseren Restrukturierungsberatern zur Unternehmenskrise
Merkblatt Krisenprävention
Merkblatt: Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers
in der Unternehmenskrise
Wer bezahlt den Restrukturierungsberater?

Wir sind von der Bafa akkreditiert. Das bedeutet, dass 90% unseres Honorars bezuschusst wird und wir unseren Mandanten nur 10% in Rechnung stellen.
Um den Zuschuss zu bekommen müssen Sie einen Antrag ausfüllen und bestimmte Kriterien erfüllen. Wir helfen Ihnen dabei!
Was ist die Aufgabe eines Restrukturierungsberater?
Wenn Ihrer Firma das Wasser bis zum Hals steht ist es schwer einen kühken Kopf zu bewahren.
Was Sie in dieser Situation brauchen ist ein Plan und ein klares Konzept wie Sie diese Krise überstehen.
Genau dafür gibt es Krisenberater bzw. Restrukturierungsberater.
Wir gehen mit Ihnen einen Schritt zurück und analysieren Ihre Situation.
Wo liegt das Problem? Wo ist die Liquidität Ihres Unternehmens gefährdet? Und vor allem wie kommen Sie aus dieser Angelegenheit wieder heraus? Mit welchen schnellen Maßnahmen können QuickWins erzeugt werden?
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten wie Zuschüsse, Förderungen, Umschuldungen oder strategische Neuausrichtung um Ihr Unternehmen wieder auf Kurs zu bekommen.
Das gilt auch für unsere Arbeit die ebenfalls staatlich bezuschusst wird, Für Unternehmen, die unter den Auswirkungen der Corona Pandemie leiden sogar zu 100%!
Wie gehen wir in Krisensituationen vor?
Im ersten Schritt erstellen wir mit dem Untermehmenslenker zusammen eine "schnelle" Bestandsaufnahme. Aufbauend auf den Ergebnissen der Bestandsaufnahme formulieren wir mit dem Unternehmens-Inhaber bereits gemeinsam Ziele zur Krisenbekämpfung und suchen nach Maßnahmen zur Verbesserung. Im Vordergrund stehen zunächst das Erzielen sogenannter Quick-Wins und vor allem die Liquiditätssicherung sowie die Verbesserung der Gewinnsituation.
In einem zweiten Schritt vertiefen wir die Analyse über alle wichtigen Unternehmensbereiche und zeigen Ihnen Mittel und Wege auf , wie sie Sie als Unternehmensinhaber wieder auf einen nachhaltigen Erfolgskurs gelangen.
Vorteile, die unsere Mandanten genießen
Förderungen
Unternehmern stehen Möglichkeiten offen Fördermittel in Krisenzeiten zu erhalten.
Wir helfen Ihnen die richtigen zu beantragen
Diskretion
Eine Sanierung sollte diskret ablaufen. Weder Ihre Lieferanten noch Ihre Kunden müssen etwas davon erfahren. Wir sorgen dafür, dass es so bleibt.
BAFA akkreditiert
Gerade werden unsere Beratungskosten zu 100% subventioniert. Somit ist unsere Dienstleistung für Sie kostenlos!
Ihr Steuerberater
Wenn Sie es wünschen beziehen wir Ihren Steuerberater in den Sanierungsprozess mit ein.
Jetzt kostenloses Strategiegespräch vereinbaren!
Die Unternehmenskrise wird oft zu spät erkannt

KMU haben häufig das Problem, dass sie die Krise relativ spät erkennen, so dass den Unternehmenslenkern nur noch wenig Handlungsspielraum zur Abwendung der Krise verbleibt.
Es lassen sich fünf Krisenstadien unterscheiden, bevor Unternehmen in die Zahlungsunfähigkeit geraten:
- 1Stakeholderkrise
- 2Strategiekrise
- 3Produkt- und Absatzkrise
- 4Erfolgskrise
- 5Liquiditätskrise
Zur Liquiditätskrise
Im Unternehmen sind keine liquiden Mittel mehr vorhanden und alle Kreditlinien sind ausgeschöpft. Rechnungen können nicht mehr beglichen werden. Mahnungen häufen sich und Waren gibt es nur noch gegen Vorkasse. Banken und Sparkassen sind nicht mehr bereit, Kredite zu vergeben. Unternehmen haben das Endstadium der Krisenentwicklung erreicht.
Im Unternehmen sind keine liquiden Mittel mehr vorhanden und alle Kreditlinien sind ausgeschöpft. Rechnungen können nicht mehr beglichen werden. Mahnungen häufen sich und Waren gibt es nur noch gegen Vorkasse. Banken und Sparkassen sind nicht mehr bereit, Kredite zu vergeben. Unternehmen haben das Endstadium der Krisenentwicklung erreicht.
Danach folgt der Eintritt einer Insolvenzreife
Hat ein in der Bank vorhandenes Risikofrüherkennungssysteme Auffälligkeiten bei der Kontoführung des Krisen-Unternehmens festgestellt, wird das Unternehmen verschärft kontrolliert.
Um einen Liquiditätsengpass zu überbrücken oder eine nachhaltige Finanzierung des Unternehmens in Krisenzeiten sicherzustellen, fordern Kreditinstitute immer häufiger, ein Sanierungsgutachten durch einen externen Sanierungsberaters erstellen zu lassen.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind durch zu hohe Kosten für Sanierungskonzepte nach IDW6 S6 meistens finanziell überfordert
Die Sanierungsberaterhonorare sind meistens zu hoch angesetzt, so dass Kosten und Nutzen insbesondere für kleine Unternehmen in keinem ausgewogenen Verhältnis zueinanderstehen.
Nutzen Sie daher als KMU-Unternehmer unser Kompakt -Gutachten als Einstieg in eine erfolgreiche Unternehmensrestrukturierung
Die aktuelle Beratungs-Förderung durch den Bund für Firmen in Corona bedingte Unternehmenskrisen beträgt 100% !
Die CGS Berater sind schon seit vielen Jahren von der Bafa zertifiziert.
Das CGS* Restrukturierungs-Kompakt-Gutachten in Form eines Erste-Hilfe-Konzepts
Unser CGS Restrukturierungsberater bevorzugt eine zeitnahe und eine für unsere Mandanten kostengünstige Lösung, mit der die Restrukturierungsnotwendigkeit und damit die Restrukturierungsfähigkeit und -würdigkeit durch die Bank oder Sparkasse beurteilt werden kann.
Die Vorteile unseres präferierten Vorgehens - an das keine konkreten gesetzlichen Anforderung gestellt werden - liegen auf der Hand:
Schnell und kostengünstig können Informationen über den Stand der Krise eingeholt werden, damit auch kleinen Unternehmen die Restrukturierung nicht versperrt bleibt. Zum anderen lässt sich das Erste-Hilfe-Konzept bei einem festgestellten Restrukturierungsbedarf zu einem Vollkonzept nach IDW S6 ausbauen bzw. bei kleineren Unternehmen direkt für Umsetzungsmaßnahmen nutzen.
Die Struktur des CGS Erste-Hilfe-Konzept:
1 - Auftragsgegenstand und -umfang
Beschreibung der Auftragsbedingungen und der Begutachtungsinhalte.
2 - Die wirtschaftliche und rechtliche Ausgangslage
Angaben zu den rechtlichen und den organisatorischen Verhältnissen
Angaben zu den finanzwirtschaftlichen und den leistungswirtschaftlichen Verhältnissen.
3 - Analyse von Krisenstadium und Krisenursachen
Feststellung des Krisenstadiums und des Intensitätsgrads der Krise in den Krisenstadien.
Analyse der internen und externen Krisenursachen, der Branche und der Wettbewerbssituation.
4 - Darstellung Geschäftsmodell des zu sanierten Unternehmens
Erarbeitung eines nachhaltig wettbewerbsfähigen Geschäftsmodells
Dem Krisenstadium gerechte Überwindung einer wirtschaftlichen Schieflage.
5 - Maßnahmen zur Bewältigung der Unternehmenskrise und Abwendung einer Insolvenzgefahr
Restrukturierungsschritte auf Basis des erarbeiteten Leitbilds
Erste finanzwirtschaftliche und leistungswirtschaftliche Restrukturierungsmaßnahmen.
6 - Integrierter Unternehmensplan
Integrierte Planungsrechnung mit Liquiditätsplanung, Planbilanz-, Plan-GuV sowie Kennzahlen
7 - Zusammenfassende Einschätzung der Restrukturierungsnotwendigkeit
Erstellung eines Abschlussbericht zur Vorlage bei Banken / Finanzgebern
Die Restrukturierung von Unternehmen ist ein komplexes Unterfangen. Umso wichtiger ist es, dass der Restrukturierungsgedanke als zentraler Schlüssel zur Schadensreduzierung auch praktiziert wird.
Im Idealfall wird es dann möglich sein, das im Prinzip fortführungswürdige Unternehmen im Krisenfall bestmöglich zu begleiten und den Restrukturierungsprozess nachhaltig voranzutreiben
Das Ergebnis aus unserer Restrukturierungsberatung
Unser Restrukturierungskonzept gibt Aufschluss:
Aktuelles zur Restrukturierung
Insolvenzantragspflicht ausgesetzt | Datum April 2020
Die Insolvenzantragspflicht wird bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Bedingung ist, dass die Insolvenz in Verbindung mit der Corona Krise steht. Insolvenzen müssen weiterhin gemeldet werden, „… wenn keine Aussichten bestehen die bestehende Zahlungsunfähigkeit aufzuheben…“
Mehr unter: Gesetz zur Abmilderung der Folgender COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
Erleichterungen bei der Zahlung von Steuern für Selbstständige, Freiberufler und kleine Betriebe | Datum April 2020
Das Bundesfinanzministerium hat Erleichterungen bei der Zahlung von Steuern auf den Weg gebracht: Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer können zinsfrei gestundet werden. Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler können die Höhe ihrer Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer anpassen lassen.
Hier finden Sie die komplette Schutzschildübersicht der Bundesregierung
Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers in der Unternehmenskrise | Datum April 2020
Der GmbH-Geschäftsführer ist gesetzlicher Vertreter der GmbH und vertritt diese gegenüber den Gesellschaftern und Dritten (z. B. Kunden, Lieferanten oder Finanzamt und Sozialversicherungsträgern) gerichtlich und außergerichtlich. Dabei muss er die Geschäfte der Gesellschaft immer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns ausführen. Dies gilt vor allem in der Unternehmenskrise. Aber auch bei den ersten Anzeichen für eine mögliche Krise, wie Liquiditätsengpässen, muss der Geschäftsführer sofort reagieren.
Verletzt er seine Pflichten, riskiert er, von der Gesellschaft und den Gesellschaftern für entstandene Schäden in Regress genommen zu werden. Aber auch Dritte, wie Sozialversicherungsträger und das Finanzamt, können den Geschäftsführer in die persönliche Haftung nehmen.
Wir haben Ihnen dazu ein Merkblatt erstellt.
In diesen Branchen waren die CGS Restrukturierungsberater bereits erfolgreich:
Wir beraten eine große Bandbreite an Branchen. Unter anderem IT-, Bau- und Elektronik Unternehmen




























Über die CGS* Consulting Group Stuttgart GmbH
Im Fokus stehen die persönliche und individuelle Beratung von Unternehmern auf Augenhöhe mit dem Ziel nachhaltige Änderungen zu initieren.
Klaus Thieme - Geschäftsführer
Steuer- und Zahlenexperte sowie der Spezialist für Unternehmensbe-wertungen nach aktuellsten und anerkannten Methoden.
Steffen Hofstetter - Gesellschafter
Sehr erfahrener Interims Manager, Firmensanierer und ehemaliger Banker mit einem großen Netzwerk zu Investoren und Finanzgebern.
Jens Hamberger - Geschäftsführer
Durch langjährige Erfahrung aus zahlreichen Beratungsprojekten wissen wir, worauf es ankommt und haben uns zum Ziel gesetzt, Ihnen während des gesamten Nachfolgeprozesses für alle Themenbereiche hilfreich und vertrauensvoll zur Seite zu stehen.
Die Berater von CGS* entwickeln Lösungen für das gesamte Spektrum der Betriebsführung. Dabei umfasst unser langjähriger Klientenkreis Unternehmen der unterschiedlichsten Rechtsformen, Größen und Branchen.
Jetzt kostenloses Strategiegespräch vereinbaren!