Einzelunternehmen verkaufen: Bewertung, Käufersuche und Übergabe
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Was beim Verkauf Ihres Einzelunternehmens entscheidend ist
Was übernimmt der Käufer?
Beim Einzelunternehmen werden keine Gesellschaftsanteile wie bei einer GmbH verkauft. Stattdessen wird festgelegt, welche betrieblichen Vermögenswerte und Rechtspositionen der Käufer übernimmt. Dazu können Ausstattung, Warenbestand, Markenrechte und weitere Grundlagen des Geschäftsbetriebs gehören. Diese Form der Übertragung wird als Asset Deal bezeichnet.
Für Verträge, Genehmigungen und Arbeitsverhältnisse gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Welche Zustimmungen erforderlich sind und welche gesetzlichen Folgen eintreten, wird mit den eingebundenen Rechts- und Steuerberatern geprüft.
Wie kann der Betrieb ohne Sie weiterlaufen?
Für einen Käufer ist wichtig, welche Aufgaben Sie persönlich übernehmen und wie diese nach Ihrem Ausscheiden fortgeführt werden können. Bestehen Kundenkontakte ausschließlich über Sie? Wer kalkuliert Angebote, führt Mitarbeiter oder organisiert die Leistungserbringung?
Dokumentierte Abläufe, verteilte Verantwortlichkeiten und eine abgestimmte Übergangsphase helfen, die Fortführung vorzubereiten.
Welche Ertragskraft bleibt nach der Übernahme?
Der bisherige Gewinn allein beantwortet diese Frage nicht. Es muss auch betrachtet werden, welcher Arbeitseinsatz des Inhabers darin enthalten ist und welche Kosten nach der Übernahme für die Fortführung anfallen würden. Diese Einordnung bildet eine wichtige Grundlage für Bewertung und Kaufpreisverhandlung.
Ihr Verkaufsvorhaben persönlich besprechen
Sie überlegen, Ihr Einzelunternehmen zu verkaufen? Besprechen Sie mit uns Ihre Ziele, Ihren Zeitrahmen und den möglichen Unterstützungsbedarf. Für das erste Gespräch benötigen Sie keine vertraulichen Unterlagen.
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So bereiten Sie den Verkauf Ihres Einzelunternehmens vor
Verkaufsumfang festlegen
Klären Sie zunächst, welche Bestandteile zum Verkauf gehören sollen. Neben Ausstattung und Warenbestand können beispielsweise Name, Internetauftritt oder betriebliche Immobilien relevant sein. Auch vermietete, geleaste oder privat genutzte Gegenstände sollten eindeutig zugeordnet werden.
Unternehmenszahlen nachvollziehbar aufbereiten
Stellen Sie die Jahresabschlüsse beziehungsweise Einnahmenüberschussrechnungen der letzten drei Jahre sowie aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen zusammen, soweit vorhanden. Erläutern Sie außergewöhnliche Einnahmen und Ausgaben sowie Ihren eigenen Arbeitseinsatz. So kann ein Käufer die wirtschaftliche Entwicklung besser beurteilen.
Verträge und betriebliche Abhängigkeiten erfassen
Erstellen Sie eine Übersicht wichtiger Kunden-, Lieferanten-, Miet- und Leasingverträge sowie erforderlicher Genehmigungen. Halten Sie außerdem fest, welche Kunden, Mitarbeiter oder Lieferanten für die Fortführung besonders wichtig sind. Die Voraussetzungen einer Übertragung werden anschließend fachlich geprüft.
Ihre Ziele für Verkauf und Übergang bestimmen
Möchten Sie vollständig ausscheiden oder den Käufer für einen begrenzten Zeitraum unterstützen? Welche zeitlichen und wirtschaftlichen Vorstellungen haben Sie? Diese Fragen sollten früh geklärt werden, damit Käuferansprache und Verhandlungen auf Ihre Ziele ausgerichtet werden können.
CGS unterstützt Sie dabei, die vorhandenen Informationen zu ordnen, offene Punkte zu erkennen und die Vorbereitung zu priorisieren. Für das kostenfreie Erstgespräch benötigen Sie diese Unterlagen noch nicht.
Was ist Ihr Einzelunternehmen wert?
Entscheidend ist die künftig erzielbare Ertragskraft
Für die Bewertung betrachten wir, welche Ergebnisse der Betrieb unter einem neuen Inhaber voraussichtlich erwirtschaften kann. Dafür werden die bisherigen Zahlen eingeordnet: Welche Einnahmen sind wiederkehrend? Welche Aufwendungen waren einmalig? Welche Investitionen stehen an?
Ihr Arbeitseinsatz muss berücksichtigt werden
Bei einem Einzelunternehmen ist die Vergütung für die Mitarbeit des Inhabers häufig noch nicht als Personalaufwand im ausgewiesenen Gewinn enthalten. Übernehmen Sie beispielsweise Geschäftsführung, Vertrieb und operative Aufgaben, muss geklärt werden, wer diese Tätigkeiten künftig ausführt und welche angemessenen Kosten dafür anzusetzen sind.
Der bisherige Gewinn steht einem Käufer deshalb nicht automatisch vollständig für Finanzierung und Rendite zur Verfügung.
Übertragbare Strukturen beeinflussen die Bewertung
Ein eingespieltes Team, dokumentierte Abläufe und belastbare Kundenbeziehungen können die Fortführung erleichtern. Hohe Abhängigkeiten von Ihrer Person, einzelnen Auftraggebern oder Schlüsselmitarbeitern müssen dagegen in die Beurteilung einfließen.
Unternehmenswert und Kaufpreis sind zu unterscheiden
Die Bewertung liefert eine begründete Orientierung für Verhandlungen. Der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis hängt zusätzlich vom Verkaufsumfang, den Angeboten geeigneter Käufer und den Vertragsbedingungen ab. Auch Zahlungszeitpunkte und erfolgsabhängige Kaufpreisbestandteile sind wirtschaftlich relevant.
CGS unterstützt Sie dabei, Werttreiber, Risiken und die zugrunde liegenden Annahmen nachvollziehbar einzuordnen. Umfang und Ausarbeitung einer Unternehmensbewertung werden vor der Beauftragung abgestimmt.
Wer kommt als Käufer Ihres Einzelunternehmens infrage?
Unternehmen aus Ihrer Branche
Wettbewerber oder andere Branchenunternehmen können durch eine Übernahme ihren Kundenstamm, ihr Leistungsangebot oder ihre regionale Präsenz erweitern. Entscheidend ist, welchen wirtschaftlichen Nutzen Ihr Betrieb für den jeweiligen Käufer bietet und wie er in dessen bestehende Organisation passt.
Unternehmerische Nachfolger
Auch Personen, die sich durch eine Übernahme selbstständig machen möchten, können geeignete Käufer sein. Neben dem fachlichen Hintergrund sind Führungserfahrung, Finanzierungsmöglichkeiten und die Fähigkeit zur eigenständigen Fortführung zu prüfen.
Mitarbeiter oder Führungskräfte
Eine interne Übernahme kann infrage kommen, wenn geeignete Mitarbeiter unternehmerische Verantwortung übernehmen möchten. Betriebskenntnisse sind dabei hilfreich. Zusätzlich müssen Kaufpreis, Finanzierung und die künftige Aufgabenverteilung tragfähig gestaltet werden.
CGS recherchiert und qualifiziert passende Interessenten
Wir entwickeln mit Ihnen ein Käuferprofil und recherchieren darauf aufbauend geeignete Interessenten. Die Ansprache wird mit Ihnen abgestimmt und kann zunächst anhand einer anonymisierten Unternehmensbeschreibung erfolgen.
Im weiteren Austausch klären wir unter anderem die Übernahmeabsicht, die fachliche Eignung und die Finanzierungsmöglichkeiten. Vertrauliche Informationen werden abgestuft und nach den vereinbarten Freigaben zugänglich gemacht.
Praxisbeispiel: Verkauf eines Einzelunternehmens
Hausmeisterservice mit Gebäudereinigung an Facility-Dienstleister verkauft
CGS begleitete den erfolgreichen Verkauf eines als Einzelunternehmen geführten Hausmeisterservice mit Gebäudereinigung.
Das stark wachsende Unternehmen erzielte einen Jahresumsatz von rund 1,5 bis 2 Millionen Euro und beschäftigte etwa 50 Mitarbeiter in Teil- und Vollzeit. Zum Geschäft gehörte eine große Anzahl von Reinigungs- und Wartungsverträgen.
Käufer war ein deutschlandweit tätiger Facility-Dienstleister.
Der Fall zeigt: Auch ein als Einzelunternehmen geführter Betrieb kann für einen strategischen Käufer interessant sein. Ob dies auf Ihren Betrieb zutrifft, hängt insbesondere von Geschäftsmodell, Ertragskraft und den Voraussetzungen für die Fortführung ab.
Die Übergabe Ihres Einzelunternehmens vorbereiten
Wissen und Beziehungen weitergeben
Halten Sie fest, welches Wissen bisher hauptsächlich bei Ihnen liegt. Dazu können Kalkulationen, Kundenanforderungen, Lieferantenvereinbarungen und betriebliche Abläufe gehören. Eine geordnete Dokumentation und gemeinsame Gespräche mit wichtigen Ansprechpartnern erleichtern dem Käufer den Einstieg.
Ihre Rolle nach dem Verkauf vereinbaren
Eine befristete Mitarbeit kann sinnvoll sein, wenn der Käufer eingearbeitet oder Kundenbeziehungen übergeleitet werden sollen. Aufgaben, zeitlicher Umfang, Vergütung und das Ende Ihrer Unterstützung sollten vor dem Abschluss klar vereinbart werden. Eine längere Bindung ist keine automatische Voraussetzung für jeden Verkauf.
Verantwortung schrittweise und eindeutig übertragen
Legen Sie gemeinsam fest, ab wann der Käufer Entscheidungen trifft und wer Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner informiert. Eine abgestimmte Kommunikation hilft, widersprüchliche Aussagen und Unsicherheit während des Übergangs zu vermeiden.
Persönliche Ziele berücksichtigen
Der Verkauf verändert auch Ihren eigenen Alltag. Deshalb besprechen wir frühzeitig, wie Sie sich Ihren Ausstieg vorstellen und welche Verantwortung Sie noch übernehmen möchten. Diese Vorstellungen fließen in die Auswahl geeigneter Käufer und die Verhandlungen über die Übergabe ein.
Verträge, Mitarbeiter und Steuern beim Verkauf eines Einzelunternehmens
Verträge und Genehmigungen prüfen
Kundenaufträge, Mietverträge, Leasingvereinbarungen und Genehmigungen gehen nicht in jedem Fall automatisch auf den Käufer über. Vor dem Verkauf sollte geklärt werden, welche Zustimmungen oder neuen Vereinbarungen erforderlich sind. Besonders wichtige Vertragsverhältnisse gehören frühzeitig auf die Prüfliste.
Mitarbeiter und Betriebsübergang berücksichtigen
Liegt ein Betriebsübergang vor, gehen die bestehenden Arbeitsverhältnisse grundsätzlich kraft Gesetzes auf den neuen Inhaber über. Dabei sind unter anderem Informationspflichten und Widerspruchsrechte der Mitarbeiter zu beachten. Die rechtliche Prüfung und Vorbereitung sollten entsprechend spezialisierte Berater übernehmen.
Verbindlichkeiten und Haftung klären
Der Kaufvertrag sollte eindeutig regeln, welche Verpflichtungen der Käufer übernimmt und welche beim Verkäufer verbleiben. Zusätzlich können gesetzliche Haftungsregelungen greifen. Vertragliche Vereinbarungen allein schließen eine Haftung gegenüber Dritten deshalb nicht in jedem Fall aus.
Steuerliche Folgen vor der Kaufpreisvereinbarung einordnen
Kaufpreis und steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn sind nicht dasselbe. Welche Steuerbelastung entsteht und ob Begünstigungen infrage kommen, hängt von den persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen ab. Auch zurückbehaltene Wirtschaftsgüter, etwa eine Betriebsimmobilie, sollten vorab mit dem Steuerberater besprochen werden.
CGS begleitet die wirtschaftliche Vorbereitung und Verhandlung des Verkaufs und koordiniert die Abstimmung mit den Beteiligten. Die rechtliche und steuerliche Beratung übernehmen die eingebundenen Fachberater.
Besprechen Sie den Verkauf Ihres Einzelunternehmens mit uns
Sie möchten Ihren Betrieb verkaufen oder zunächst klären, welche Vorbereitung erforderlich ist? In einem kostenfreien Erstgespräch besprechen wir Ihre Situation, Ihre Ziele und Ihren gewünschten Zeitrahmen.
Für den Einstieg genügt eine kurze Beschreibung Ihres Unternehmens und Ihrer eigenen Aufgaben im Betrieb. Vertrauliche Unterlagen benötigen Sie für dieses Gespräch nicht.
Gemeinsam klären wir, ob und wie CGS Sie unterstützen kann. Eine vollständige Unternehmensbewertung oder rechtliche und steuerliche Prüfung ist nicht Bestandteil des Erstgesprächs.
Wenn eine Zusammenarbeit infrage kommt, erhalten Sie anschließend das passende CGS Select Informationspaket mit Leistungen und Konditionen. Über eine Beauftragung entscheiden Sie danach.
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Sie möchten uns zunächst schreiben? Beschreiben Sie kurz Ihren Betrieb, Ihre Verkaufsüberlegungen und Ihren gewünschten Zeitrahmen.
Häufige Fragen zum Verkauf eines Einzelunternehmens
Kann ich mein Einzelunternehmen verkaufen?
Grundsätzlich kann ein Einzelunternehmen verkauft werden. Ob sich ein geeigneter Käufer findet, hängt unter anderem von Ertragskraft, Geschäftsmodell und den Voraussetzungen für die Fortführung ab. Wichtig ist insbesondere, welche Leistungen, Kundenbeziehungen und betrieblichen Abläufe nach Ihrem Ausscheiden bestehen bleiben können.
Was wird beim Verkauf übertragen?
Im Kaufvertrag wird festgelegt, welche betrieblichen Vermögenswerte und Rechtspositionen der Käufer übernimmt. Dazu können Ausstattung, Warenbestand, Markenrechte und weitere Betriebsgrundlagen gehören. Für Verträge, Genehmigungen und Arbeitsverhältnisse gelten unterschiedliche Voraussetzungen, die vorab geprüft werden müssen.
Kann ich meinen Betrieb verkaufen, obwohl ich selbst stark mitarbeite?
Ihre Mitarbeit schließt einen Verkauf nicht aus. Entscheidend ist, wie Ihre Aufgaben künftig übernommen werden können und welche Kosten dafür entstehen. Eine dokumentierte Aufgabenverteilung und eine vereinbarte Einarbeitung können die Fortführung erleichtern. Ist die Leistung vollständig an Ihre Person gebunden, kann die Übertragbarkeit eingeschränkt sein.
Wie wird der Kaufpreis meines Einzelunternehmens bestimmt?
Eine Bewertung betrachtet insbesondere die nachhaltig erzielbare Ertragskraft, notwendige Investitionen und betriebliche Risiken. Dabei wird auch Ihr bisheriger Arbeitseinsatz berücksichtigt. Der vereinbarte Kaufpreis ergibt sich anschließend aus Verkaufsumfang, Käuferinteresse, Verhandlungen und Zahlungsbedingungen.
Muss ich nach dem Verkauf weiter im Unternehmen arbeiten?
Das hängt von der vereinbarten Übergabe ab. Eine befristete Unterstützung kann sinnvoll sein, ist aber keine allgemeine Pflicht bei jedem Verkauf. Aufgaben, Dauer und Vergütung sollten vor dem Abschluss eindeutig geregelt werden.
Wie lange dauert der Verkauf eines Einzelunternehmens?
Eine feste Dauer lässt sich nicht seriös vorhersagen. Der Zeitbedarf hängt unter anderem von der Vorbereitung, geeigneten Käufern, deren Finanzierung sowie der Prüfung von Unterlagen und Vertragsbedingungen ab. Nach Einordnung der Ausgangslage kann ein erster Zeitplan entwickelt werden.
Was kostet die Begleitung durch CGS?
Das Honorar richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang und Vergütungsmodell. Je nach Auftrag können Vorbereitungshonorare, laufende Beratungshonorare und eine Erfolgsvergütung anfallen. Nach dem kostenfreien Erstgespräch erhalten Sie das passende CGS Select Informationspaket mit Leistungen und Konditionen.

