(Nachfolge) Notfallkoffer für Unternehmer

Unternehmensnachfolge

Notfallkoffer für Unternehmer: Vorsorge und Stabilität in Krisenzeiten

Das Thema Notfallmanagement ist oftmals mit Unbehagen verbunden und wird daher gerne aufgeschoben. Doch insbesondere in unvorhersehbaren Situationen wird die Relevanz einer vorab durchdachten Unternehmensnachfolge schmerzlich deutlich. Ohne die nötige Vorplanung kann dies schwerwiegende Folgen für die Fortführung Ihres Unternehmens haben.

Ein maßgeschneiderter Notfallkoffer ist ein unverzichtbares Instrument, um in solchen Krisensituationen Handlungsfähigkeit zu bewahren. Es gibt jedoch keine Standardlösung, die für jedes Unternehmen passt. Der Notfallkoffer muss individuell auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten und stets auf dem neuesten Stand gehalten werden.

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Dringende Fragen nach einem Todesfall

Die Problematik des Notfallmanagements wird gerne verdrängt. Umso tragischer ist es dann, wenn die Unternehmensnachfolgen durch Tod und Krankheit erfolgen – ohne jede entsprechende Vorplanung.

Ein Notfallkoffer kann helfen, solche Situationen in den Griff zu bekommen. Es gibt dabei nicht „den“ allgemeinen und richtigen Notfallkoffer, der für jedes Unternehmen passt. Der Notfallkoffer muss vielmehr bedarfsgerecht vorbereitet werden und stets aktuell sein.

Gerne stehen Ihnen sowohl ich als auch die Mitarbeiter meiner Kanzlei zur Verfügung um gemeinsam mit Ihnen einen Notfallkoffer zu gestalten, der auf Ihren  konkreten Bedarf zugeschnitten ist.

Verstirbt der Unternehmer, sind Hinterbliebene und Erben auf sich allein gestellt. Sie stehen vor Fragen, mit denen sie bisher typischerweise nicht oder nur am Rande befasst waren:

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass diese Informationen sowie die dazugehörenden Dokumente (gegebenenfalls in Kopie) an einem Ort aufbewahrt werden, der den Erben bekannt und zugänglich ist (ungeeignet sind daher z. B. Schließfächer, zu denen der Erbe erst nach dem Tod des Erblassers nach Vorlage eines Testaments oder Erbscheins Zugang erlangt).

Rechtliche Nachfolge

Zunächst ist zu klären wer Ihre gesetzlichen Erben sind. Ohne testamentarische Vorsorge sind neben einem etwaigen Ehegatten ausschließlich die leiblichen (oder angenommenen) Kinder erbberechtigt. Wenn keine Kinder vorhanden sind, sind die Eltern erbberechtigt. Falls diese bereits verstorben sind, erben die Geschwister.

Pflichtteilsberechtigt sind ausschließlich der Ehegatte und die leiblichen Kinder. Wenn es keine leiblichen Kinder gibt, sind zusätzlich die Eltern des Verstorbenen neben dem Ehegatten pflichtteilsberechtigt.

Sie sollten sich beizeiten die Frage stellen, ob die Folgen der gesetzlichen Erbfolge von Ihnen gewünscht sind oder ob eine Anpassung nötig ist.

Bestimmen Sie z.B. erbrechtlich, dass Ihre Ehefrau das Unternehmen fortführt – ist aber im Gesellschaftsvertrag ausschließlich Ihr Kind oder ein Dritter berücksichtigt, greift der Gesellschaftsvertrag. Ihr testamentarischer Erbe erhält dann lediglich eine Abfindung.

Handlungsfähigkeit

Achten Sie rechtzeitig darauf, dass Ihr Unternehmen für den Fall, dass Sie selbst nicht zur Verfügung stehen, handlungsfähig bleibt. Ihre im Unternehmen tätigen Angehörigen und Mitarbeiter vermögen vielleicht für eine gewisse Zeit etliche Tätigkeiten auch ohne unmittelbare fachliche Leitung durch den Erblasser zu erbringen.

Besonders bei zulassungsbeschränkten Berufen (Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieurberufe) ergeben sich jedoch berufsrechtliche und versicherungsrechtliche Problematiken. Es sollte daher stets ein fähiger Kooperationspartner als Berufsträger aushelfen können, der das Unternehmen zumindest vorübergehend im Notfall leiten kann und auch will.

Hinweis: Fehlt die fachliche Leitung durch einen Berufsträger, greift in der Regel keine Betriebshaftpflichtversicherung. Bei einem Todesfall kann die Versicherung den Vertrag gegebenenfalls „einfach so kündigen“

Wichtig ist auch die Erteilung von ausreichenden Vollmachten (Bankvollmachten, Handlungs-/Vertretungsvollmachten). Betriebsinhaber neigen gerne dazu, für die Bankkonten im betrieblichen Bereich keine postmortalen Vollmachten zu erteilen. Im Todesfall haben die Angehörigen dann u. U. ein erhebliches Liquiditätsproblem, da der Zugriff auf die Firmenkonten/Privatkonten oft ausgeschlossen ist. Bis dieser erteilt wurde; und bis dieser erteilt wird, vergehen – selbst wenn es keine Verzögerungen gibt – einige Wochen.

Wichtig: Es muss auf eine stets verfügbare ausreichende Liquidität geachtet werden. Im betrieblichen und privaten Bereich sollte eine Bar-Reserve vorgehalten werden, mit der mindestens 1-2 Kalendermonate ohne Zahlungseingang überbrückt werden können. Denken Sie auch an etwaige Steuerrückstände.

Der Vertretungsberechtigte muss auch mit den nötigen Zugangsdaten (physikalische Schlüssel, digitale Zugänge wie E-Mail-Kennwörter, PIN/TAN für Banken) ausgestattet werden.

Daneben ist eine Mindest-Dokumentation bereitzustellen. Die wichtigsten Betriebsabläufe sollten dokumentiert sein (u. a. Rezepturen, Betriebsabläufe/Verfahrensabläufe, Projektstände) und wichtige Verträge (u. a. Versicherungspolicen, Gesellschaftsverträge, Kredite, Kunden-/Lieferantenverträge) zugriffsbereit hinterlegt werden.

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